Aufstellhinweise

Bei der Aufstellung von Containern ist auf Folgendes zu achten:


Sofern der Behälter auf öffentlichem Grund abgestellt werden soll (z.B. Gehweg, öffentliche Straße oder öffentlicher Parkplatz), ist im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung bei der zuständigen Behörde (z.B. Ordnungsamt) zu beantragen. Diese ist in der Regel kostenpflichtig. Gerne können wir Sie bei der Beantragung der Stellgenehmigung unterstützen.

 

Sofern der Behälter auf Ihrem eigenen Grundstück oder einem anderen Privatgrundstück aufgestellt wird, ist am Containerstandplatz ein fester Untergrund erforderlich. Weiterhin liegt die minimale Einfahrtsbreite bei 2,80 m, und die Einfahrtshöhe muss mindestens 3,80 m betragen.

 

Bei schmalen Einfahrten sollte die Straße davor mindestens 6 m breit sein, damit ausreichend Platz zum Rangieren vorhanden ist und wir den Behälter problemlos an dem erforderlichen Ort absetzen können. Falls Sie unsicher sein sollten, ob die Platz- und Untergrundverhältnisse an Ihrem Standort geeignet sind, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne vor Ort.

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